Das Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG) gibt den Regionalverbänden die Möglichkeit, selbst die künftige Entwicklung in ihrer Region zu planen. Dafür sind das Regionale Entwicklungskonzept (RegEK) und das Regionalprogramm als Instrumente der überörtlichen Raumplanung vorgesehen. Das Regionale Entwicklungskonzept besitzt im Unterschied zum Regionalprogramm keine unmittelbare Rechtskraft. Der Verband kann die Schwerpunktthemen, die für die räumliche Entwicklung in der Region bedeutend sind, und den Prozess zur Erstellung des Entwicklungskonzeptes selbst wählen.
Das Regionale Entwicklungskonzept ist Grundlage für ein zukünftiges Regionalprogramm Pongau – es ersetzt dieses aber nicht. Das Regionale Entwicklungskonzept Pongau wurde im Jahr 2009 erarbeitet und ist - als "Pongau-PAKT" von den 25 Gemeinden - ein Raumordnungsinstrument mit Selbstbindungscharakter. Das zukünftige Regionalprogramm wird räumlich detaillierter erarbeitet und verordnet, es legt damit im Gegensatz zum RegEK die regionale räumliche Entwicklung des Pongau verbindlich fest.
Erfahren Sie mehr: RegEK Pongau (2009)