Für die "Überörtliche Raumplanung" sind das Land Salzburg sowie die Regionalverbände zuständig. Letztere erarbeiten gemeinsam mit der für Landesplanung zuständigen Abteilung im Amt der Landesregierung die zu den Entwicklungsprogrammen zählenden Regionalprogramme und die regionalen Entwicklungskonzepte.
Weiters hat das Land die Kompetenz zur Erlassung von Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe und zur Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen für Seveso-Betriebe und für Abfallbehandlungsanlagen.
Die Regionalverbände sind als Planungsträger gemäß Salzburger Raumordnungsgesetz (§ 10) für die Ausarbeitung von Regionalprogrammen und regionalen Entwicklungskonzepten zuständig. Die Regionalprogramme werden nach Überprüfung auf Übereinstimmung mit den Zielen der Landesplanung von der Landesregierung durch Verordnung für verbindlich erklärt. Regionale Entwicklungskonzepte werden von der Landesregierung zur Kenntnis genommen.