Länder fordern Überprüfung / Entlastung für Personen mit Kinderbetreuungspflichten
(LK) Der Familienbonus Plus unterstützt Familien mit Kindern steuerlich. Bei ihrem Treffen in Wiener Neustadt forderten die Frauenreferentinnen der Bundesländer heute auf Antrag Salzburgs, diese staatliche Leistung auf bessere Treffsicherheit zu überprüfen.
Landesrätin Daniela Gutschi (2. v.l.) mit den Frauenreferentinnen weiterer Bundesländer in Wiener Neustadt. Im Bild LH-Stv. Kathrin Gaal (Wien), LR Christiane Teschl-Hofmeister (NÖ), LR Eva Pawlata (Tirol) und LR Sara Schaar (Kärnten).
Der Familienbonus Plus kann von Frauen, die in Teilzeit arbeiten, nicht voll oder gar nicht ausgeschöpft werden. „Dadurch wird der Familienbonus Plus in vielen Fällen von Männern beantragt. Das wiederum benachteiligt Frauen, die mehrheitlich die Kinderbetreuung übernehmen und auf Einkommen verzichten“, betont Landesrätin Daniela Gutschi, die für Salzburg an der Konferenz teilnahm.
Gutschi: „Fairness für Frauen.“
Finanzielle Einbußen betreffen in der Regel den Elternteil, der den Hauptanteil der Kinderbetreuung übernimmt. „Dieses Ungleichgewicht betrifft am häufigsten Frauen. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen aus den Ländern wollen wir hier Maßnahmen, um Personen mit keinem oder geringem Einkommen aufgrund von Betreuungspflichten zu entlasten“, so Gutschi. Vorstellbar ist eine Erstattung, die nicht ausschließlich auf der Lohnsteuer basiert.
Aktuell 2.000 Euro pro Jahr und Kind
Der Familienbonus Plus kann aktuell für Kinder beantragt werden kann, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Pro minderjährigem Kind sind das 2.000 Euro im Jahr. Für Kinder über 18 Jahre steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 700 Euro jährlich zu, wenn für sie noch Familienbeihilfe bezogen wird.
Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_240927_60 (sm/grs)